Kreuz-Urteil in Bayern: Ministerin prüft Folgen für Schulen!

Kreuz-Urteil in Bayern: Ministerin prüft Folgen für Schulen!
In Bayern sorgt ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes für Gesprächsstoff: Ein Kruzifix, das im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums in Wolnzach angebracht war, muss entfernt werden. Auf Wunsch zweier Schülerinnen wurde entschieden, dass dieses religiöse Symbol die negative Glaubensfreiheit der Schüler verletzt. Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) kündigte an, die Konsequenzen des Urteils eingehend zu prüfen und sich mit dessen Begründung auseinanderzusetzen. Dabei hebt sie hervor, dass das Kreuz nicht nur für gläubige Menschen wichtig ist, sondern auch für Werte wie Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe steht, laut Antenne.
Die Klägerinnen, die mittlerweile ihr Abitur abgeschlossen haben, hatten gegen die Anbringung des anderthalb Meter hohen Kruzifixes geklagt. Das Gericht stellte fest, dass die Präsenz des Symbols im zentralen Bereich der Schule einen empfindlichen Eingriff darstellt. Dieser Schritt wurde zudem im Kontext des Kruzifixbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 1995 gesetzt, der in staatlichen Schulen Kruzifixe in Klassenräumen nicht für verpflichtend erklärt. Die Schulleitung gab bisher keine klare Aussage darüber ab, wann das Kruzifix abgehängt werden soll und verweist auf das Kultusministerium, wie der ZDF-Artikel berichtet.
Politische Reaktionen auf das Urteil
CSU-Politiker zeigen sich betroffen von dem Urteil. Klaus Holetschek, der Fraktionsvorsitzende der CSU, betont die christlich-abendländische Prägung Bayerns und stellt heraus, dass das Kreuz auch für zentrale Werte steht. Er zeigt sich davon überzeugt, dass die Grundsatzentscheidung der Staatsregierung zur Anbringung von Kreuzen in staatlichen Gebäuden durch das Urteil nicht in Frage gestellt wird. Auch Staatskanzleichef Florian Herrmann stellt klar, dass es sich um einen Einzelfall handelt, dessen Auswirkungen nicht den allgemeinen Kreuzerlass der Staatsregierung betreffen, berichtet Die Zeit.
Das Gericht betonte die besonderen Umstände des Falls, mit einer Kombination aus Platzierung und Ausgestaltung des Kruzifixes am Eingang. Zudem war den Klägerinnen keine zumutbare Ausweichmöglichkeit gegeben, wodurch die Religionsfreiheit in ihrer Ausbildung verletzt wurde. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für ähnliche Fälle in der Zukunft haben, sollte sie Präzedenzcharakter annehmen.
In der Bildungslandschaft Bayerns herrscht nun Unsicherheit darüber, wie in Zukunft mit der Anbringung religiöser Symbole in Schulen umgegangen wird. Während in Grundschulen ein Kreuz in jedem Klassenzimmer vorgeschrieben ist, gibt es für Gymnasien keine entsprechenden Regelungen im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Das bleibt ein Thema, das es zu beobachten gilt.