Prozess um überfahrenen Hund: Staatsanwalt kämpft gegen Freispruch!
Im Oktober 2025 wird eine Autofahrerin in Traunstein wegen Tiertötung und Sachbeschädigung vor Gericht angeklagt.

Prozess um überfahrenen Hund: Staatsanwalt kämpft gegen Freispruch!
Ein Verkehrsunfall mit tragischen Folgen beschäftigt aktuell die Gerichte in Traunstein. Im Mai 2024 wurde in Breitbrunn ein Rauhaardackel überfahren, was zu einem langen rechtlichen Streit führte. Am 9. Oktober 2025 wurde eine 75-jährige Autofahrerin angeklagt, nachdem die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des Gerichts in Rosenheim Berufung eingelegt hat. Diese rechtlichen Schritte werfen sowohl Fragen zur Tierschutzgesetzgebung als auch zur Verantwortung von Tierhaltern auf.
Der Hundebesitzer war zum Zeitpunkt des Vorfalls mit seinen Hunden unterwegs, als die Angeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve entgegenkam. Laut Aussagen der Geschädigten hatte sie die Autofahrerin versucht zu warnen, doch sie reagierte nicht und überfuhr den Dackel, der an den Folgen des Aufpralls starb. „Es gab einen Knall, und das Auto hielt nicht an“, schilderten mehrere Zeugen. Die verteidigende Seite beabsichtigt, ein Unfallgutachten anfertigen zu lassen, während die Staatsanwaltschaft ein körperliches Gutachten zur Klärung der Fahrtauglichkeit der Angeklagten fordert.
Tierschutz und rechtliche Implikationen
In diesem Zusammenhang spielt das Tierschutzgesetz eine zentrale Rolle. Es schützt Tiere als Mitgeschöpfe und verbietet das Zufügen von vermeidbaren Schmerzen und Leiden ohne vernünftigen Grund. Verletzungen von Tieren können nicht nur nach dem Tierschutzgesetz, sondern auch als Sachbeschädigung geahndet werden. Daher ist die Anklage wegen Tiertötung sowie Sachbeschädigung begründet und könnte weitreichende Konsequenzen für die Angeklagte haben. Wie die Berichterstattung von chiemgau24.de erkennt, könnte das Ergebnis des unfallanalytischen Urteils entscheidend für den Ausgang der Berufung sein.
Doch nicht nur auf der Seite der Verkehrssicherheit gibt es im Tierschutz Handlungsbedarf. Im März 2025 mischten sich Jäger in einen anderen Fall ein, in dem wildernde Dackel gefangen werden mussten. Revierpächter arbeiteten mit einem Förster zusammen, um die abgemagerten und vernachlässigten Tiere lebendig einzufangen. Diese Dackel waren in einem erbärmlichen Zustand, trugen jedoch keine Schuld. Ein Dackel war sogar gechipt, was zur Identifizierung seiner über 80-jährigen Besitzerin führte. Die Halterin äußerte sich besorgt, dass die Dackel nur stundenweise entlaufen seien.
Verantwortung der Tierhalter
Der Fall wirft auch Fragen zur Verantwortung von Tierhaltern auf, insbesondere im Bezug auf das Tierschutzgesetz, das klare Richtlinien für den Umgang mit Tieren festlegt. Dies wird von pirsch.de unterstützt, wo die Übernahme der Tiere durch die Veterinärbehörde ohne Einspruch der Halterin thematisiert wird. Die gefangenen Dackel, ein Mutter-Tochter-Gespann, wurden ins Tierheim verfrachtet, wo ihnen ein neues Zuhause gegeben werden soll. Das zeigt, dass auch für Tiere, die in Not geraten sind, Lösungen gefunden werden können und Tierschutzorganisationen wie der Deutsche Teckelklub Unterstützung leisten.
Aktuelle Fälle, wie der überfahrene Dackel in Breitbrunn und die geretteten Dackel, machen deutlich, dass mehr Sensibilität und gesetzliche Regelungen im Tierschutz notwendig sind, um sowohl Tiere zu schützen als auch Menschen Verantwortung zuzuweisen. Das Tierschutzgesetz muss möglicherweise überarbeitet werden, um Missstände zu beseitigen und um sicherzustellen, dass Tiere als schutzbedürftige Lebewesen angesehen werden. Die Diskussion um eine Verbandsklage im Tierschutz ist aktueller denn je und wird von tierschutzbund.de vorangetrieben.