Bundessozialgericht: Rentner gehen leer aus – Freiwillige Beiträge zählen nicht!

Das BSG in Kassel entschied, dass freiwillige Beitragszeiten keinen Grundrentenzuschlag gewähren, was viele Rentner betrifft.

Das BSG in Kassel entschied, dass freiwillige Beitragszeiten keinen Grundrentenzuschlag gewähren, was viele Rentner betrifft.
Das BSG in Kassel entschied, dass freiwillige Beitragszeiten keinen Grundrentenzuschlag gewähren, was viele Rentner betrifft.

Bundessozialgericht: Rentner gehen leer aus – Freiwillige Beiträge zählen nicht!

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Bundessozialgericht (BSG) am 5. Juni 2025 ein Urteil verkündet, das erhebliche Auswirkungen auf die Grundrente in Deutschland haben könnte. Betroffen sind dabei Hunderttausende von Rentnern, die freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Die Entscheidung, die vor wenigen Wochen fiel, ist nun rechtskräftig und könnte viele Rentner in ihrer finanziellen Planung betreffen. Ruhr24 berichtet, dass die Klage eines Rentners auf Grundrentenzuschlag abgewiesen wurde.

Im konkreten Fall hatte der Rentner über 26 Jahre, sprich 312 Monate, freiwillige Beiträge geleistet und zudem 230 Monate Pflichtbeiträge eingezahlt. Der Kläger ging davon aus, dass auch die freiwilligen Zahlungen in die Berechnung seines Grundrentenzuschlags einfließen sollten. Das Gericht argumentierte jedoch, dass nur die Pflichtbeiträge für den Zuschlag zählen. Hierbei wurden klare Unterschiede zwischen den beiden Beitragsarten hervorgehoben, da freiwillige Versicherte selbst über die Höhe ihrer Beiträge entscheiden können und die Möglichkeit haben, diese auch auszusetzen.Bürger-Geld erläutert, dass der Ausschluss freiwilliger Beitragszeiten sachlich gerechtfertigt sei und nicht gegen den Gleichheitssatz verstoße.

Grundrente: Ein finanzielles Sicherheitsnetz

Die Grundrente, die seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist, soll Menschen mit langjähriger Versicherung und geringem Einkommen eine bessere Altersabsicherung bieten. Durchschnittlich profitieren derzeit etwa 1,1 Millionen Rentner von einem monatlichen Grundrentenzuschlag von rund 86 Euro. Um diesen Zuschlag zu erhalten, müssen jedoch mindestens 33 Jahre (396 Monate) an Grundrentenzeiten nachgewiesen werden. Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung sowie Zeiten für Kindererziehung und Pflege, während freiwillige Einzahlungen, Minijobs ohne eigene Beitragszahlung und Zeiten der Arbeitslosigkeit ausgeschlossen sind.Die Deutsche Rentenversicherung informiert, dass die Grundrente als eine zusätzliche Leistung zur regulären Rente gezahlt wird.

Die Anforderungen für den vollen Grundrentenzuschlag sind klar definiert: Das Durchschnittseinkommen während des Berufslebens darf nicht über 80 % des Durchschnittsverdienstes liegen, der im Jahr 2023 bei etwa 43.142 Euro jährlich liegt, was etwa 3.595 Euro monatlich entspricht. Bei Rentnern, deren Einkommen diesen Betrag übersteigt, wird der Grundrentenzuschlag entsprechend gekürzt.

Auswirkungen auf zukünftige Klagen

Die Entscheidung des BSG wird nicht nur für den klagenden Rentner, sondern auch für zukünftige Fälle als wegweisend betrachtet. Wer keinen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat und in einer finanziell angespannten Situation ist, kann Grundsicherung beantragen. Das Urteil zeigt deutlich auf, dass Rentner, die auf freiwillige Beitragszahlungen setzen, vorsichtiger sein sollten, wenn es um die Planung ihrer Altersvorsorge geht.

Der Blick in die Zukunft bleibt gespannt, denn die Diskussion über die Ausgestaltung und Fairness der Grundrente wird ebenso weitergeführt wie die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Anerkennung freiwilliger Beitragszeiten. Das BSG hat mit diesem Urteil einen klaren Rahmen gesetzt, der die Rentenlandschaft in Deutschland langfristig beeinflussen könnte.