Mordprozess in Aurich: 81-Jährige bestreitet Ehepartner getötet zu haben
Prozessbeginn gegen 81-Jährige in Aurich: Angeklagt wegen Mordes an ihrem Ehemann. Verhandlung am 7. & 11. November 2025.

Mordprozess in Aurich: 81-Jährige bestreitet Ehepartner getötet zu haben
Am 7. November 2025 beginnt vor dem Landgericht Aurich ein aufsehenerregender Prozess gegen eine 81-jährige Frau, die wegen des Verdachts angeklagt ist, ihren 87-jährigen Ehemann getötet zu haben. Der beschuldigte Vorfall ereignete sich im Dezember 2023, als der bettlägerige Mann, der keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen konnte, gestorben ist. Zeugenberichten zufolge soll er jedoch Obststücken und ganzen Nüssen ausgesetzt worden sein, die ihm laut der Angeklagten nicht absichtlich gegeben wurden. Die Frau behauptet, sie habe ihm lediglich ein Müsli püriert, um ihn zu ernähren, und bestreitet vehement, dass ihr Mann daran erstickte oder durch die Nüsse starb. Die Frage bleibt derzeit, ob der Mann an einem Herzstillstand oder tatsächlich durch die Einnahme der Nahrung starb. So berichtet NDR.
Zu Beginn der Verhandlung wurden bereits gutachterliche Stellungnahmen von Gerichtsmedizinern und Aussagen von Notfallsanitätern sowie weiteren Zeugen gehört. Der nächste Verhandlungstag findet am Donnerstag statt, an dem auch eine Nebenklägerin vernommen werden soll. Die Angeklagte war im Oktober 2025 in Untersuchungshaft, hat diese jedoch gegen Kaution verlassen können. Ein Urteil wird voraussichtlich am 11. November 2025 gefällt.
Ein Blick in die Alterskriminalität
Der Fall wirft auch Fragen zur Alterskriminalität auf, einem Thema, das in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus gerückt ist. Laut Socialnet umfasst Alterskriminalität Delikte, die von älteren Menschen verübt werden, sowie deren Strafverfolgung und Sanktionierung. Interessant ist, dass die demografischen Veränderungen in unserer Gesellschaft auch die Kriminalitätsprävention und Rechtsprechung beeinflussen. Besonders ältere Menschen sind zunehmend in leichte Kriminalitätsdelikte verwickelt, während jüngere Generationen eine höhere Kriminalitätsbelastung aufweisen.
Die aktuelle Diskussion über Alterskriminalität zeigt, dass es bei der Strafzumessung und der Handhabung von älteren Beschuldigten viel zu bedenken gibt. Es existiert eine zunehmende Anzahl älterer Menschen in Haft, insbesondere ab 70 Jahren. Die Notwendigkeit, die Prozess- und Schuldfähigkeit dieser Delinquenten zu prüfen, ist von großem sozialer und rechtlicher Relevanz, meint Professor Dr. Stefan Pohlmann. Dieser ist einer der Forscher, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigt haben, da es in Deutschland erst seit kurzer Zeit umfassend untersucht wird.
Wie sich diese Entwicklungen auf die Rechtsprechung im Fall der 81-jährigen Frau auswirken werden, bleibt abzuwarten. Während viele Menschen auf die Urteilsverkündung in den kommenden Tagen gespannt warten, gibt der heutige Prozessbeginn einen tiefen Einblick in die Facetten und Herausforderungen der Alterskriminalität und deren gesellschaftliche Wahrnehmung.