Streit um Ebersperma: Welches Genetic-Ranking ist gerechtfertigt?

Das OVG Nordrhein-Westfalen verhandelt am 26. Juni 2025 über rechtliche Streitigkeiten zum Warentest von Ebersperma.

Das OVG Nordrhein-Westfalen verhandelt am 26. Juni 2025 über rechtliche Streitigkeiten zum Warentest von Ebersperma.
Das OVG Nordrhein-Westfalen verhandelt am 26. Juni 2025 über rechtliche Streitigkeiten zum Warentest von Ebersperma.

Streit um Ebersperma: Welches Genetic-Ranking ist gerechtfertigt?

Am 26. Juni 2025 wird das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) einen spannenden Rechtsstreit um das Ebersperma verhandeln – ein Thema, das für die Qualität der Schweinezucht von entscheidender Bedeutung ist. Dabei dreht sich alles um einen Warentest aus dem Jahr 2016, der nicht nur juristische Wellen geschlagen hat, sondern auch das Interesse der Landwirte auf sich zieht. Laut n-tv erhielt eine staatlich anerkannte Tierzuchtorganisation die schlechtesten Noten im Vergleich zu ihren Mitbewerbern, was zu einem heftigen Streit über die Veröffentlichung der Testergebnisse führte.

Der Kläger, der sich gegen die Veröffentlichung wehrt, ist der Meinung, dass die negativen Ergebnisse seiner Organisation ungerechtfertigt sind. Bei einem Warentest, der 2014 im Auftrag des „Wochenblatts für Landwirtschaft und Landleben“ durchgeführt wurde, schnitt die Herkunft seiner Eber nur befriedigend+ ab, während andere Organisationen mit gut und gut+ bewertet wurden. Die Klage richtet sich gegen die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, die den Warentest auf Vorschlag der Fachzeitschrift in Auftrag gegeben hatte, und prompt reichten die juristischen Auseinandersetzungen ihren Schatten auf die gesamte Branche.

Ein langwieriger Rechtsstreit

Das Verwaltungsgericht Münster hatte bereits am 2. April 2019 entschieden, dass die Ergebnisse des Warentests nicht veröffentlicht werden dürfen. Das Gericht stellte fest, dass eine Bekanntgabe einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsfreiheit des Klägers darstellt, da es keine rechtliche Grundlage für eine solche Veröffentlichung gibt. Zuwiderhandlungen drohen mit hohen Zwangsgeldern von bis zu 250.000 Euro. Die Problematik liegt auch in der Art der Ergebnisdarstellung: Es wurden Noten und ein Ampelsystem verwendet, was gegen das Sachlichkeitsgebot verstößt. Zudem gab es Mängel in der Vergleichbarkeit, da die Ebersperma nicht anonymisiert behandelt wurde und die Bedingungen in den Ferkelerzeugungsbetrieben unterschiedlich waren, wie whiblow berichtet.

Ebersperma als begehrter Exportartikel

Während sich dieser Rechtsstreit entfaltet, ist das Thema Ebersperma in einem anderen Licht beleuchtet: Es wird international stark nachgefragt, insbesondere in Ländern wie Polen und Tschechien. Die Besamungsunion Schwein mit Sitz in Stuttgart exportiert monatlich rund 14.000 Tuben Ebersperma. Ebersperma wird in speziellen Beuteln gewonnen und durchläuft einen sorgfältigen Prozess, um die Qualität zu gewährleisten. Ein weiterer Anbieter, das Bundes Hybrid Zuchtprogramm (BHZP) GmbH aus Dahlenburg, bedient Märkte in Spanien, Italien und Osteuropa. Im Jahr 2020 wurden etwa 10% der 1,6 Millionen Spermaportionen exportiert, was die hohe internationale Nachfrage unterstreicht, wie Stuttgarter Nachrichten hervorhebt.

Die Qualität des deutschen Eberspermas wird hoch geschätzt, sodass trotz eines Rückgangs der Schweine haltenden Betriebe in Deutschland die Nachfrage weiterhin steigt, insbesondere aufgrund der Afrikanischen Schweinepest in Osteuropa. Ein Umstand, der den Landwirten in der Region ein gutes Geschäft verspricht, während sie gleichzeitig darauf warten, dass die juristischen Konflikte um die Testergebnisse geklärt werden.