Gericht erlaubt Windräder im Garten – Umweltschutz siegt in Altenkirchen!
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entscheidet über den Bau von Kleinwindenergieanlagen im Außenbereich und stärkt somit das Recht von Anwohnern auf private erneuerbare Energien.

Gericht erlaubt Windräder im Garten – Umweltschutz siegt in Altenkirchen!
In einem wegweisenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass Kleinwindenergieanlagen im privaten Außenbereich auch ohne Einspeisung ins öffentliche Netz errichtet werden dürfen. Dies gibt vielen Bürgern Hoffnung, die umweltbewusste Energielösungen für ihren eigenen Verbrauch suchen. Laut Chip bezieht sich das Urteil auf einen Fall aus dem Kreis Altenkirchen, wo Anwohner die Errichtung von vier Anlagen mit einer Höhe von jeweils 6,5 Metern beantragt hatten. Der Landkreis hatte den Antrag abgelehnt, da die Anlagen nicht als privilegierte Vorhaben gelten, die Strom für die öffentliche Versorgung erzeugen.
Die Kläger hatten daraufhin geklagt, und das Gericht gab ihnen Recht. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung des Landkreises zurück und betonte die Bedeutung der umwelt- und ressourcenschonenden Energieversorgung. Das Gericht unterstrich, dass ein ungeschriebenes Erfordernis zur Einspeisung der erzeugten Energie in das öffentliche Netz nicht besteht. Dies hat weitreichende Bedeutung für Bürger, die in der Energiewende einen aktiven Beitrag leisten möchten, denn es befreit sie von der Abhängigkeit von öffentlichen Versorgungsstrukturen. Darüber hinaus wurden Bedenken, die der Landkreis bezüglich des Wildwuchses von Kleinwindenergieanlagen äußerte, ebenfalls widerlegt.
Energie aus privatem Verbrauch
Die Entscheidungen des Gerichts stützen sich auf den Paragraphen 35 Abs. 1 Nr. 5 des Baugesetzbuchs. Laut ovg.justiz.rlp.de zeigt dies, dass die Errichtung solcher Anlagen als privilegiertes Vorhaben anzusehen ist. Damit wird nicht nur die umweltfreundliche Energieversorgung gefördert, sondern auch der Individualverbrauch gestärkt. Die Kläger können nun auf die Erteilung eines Bauvorbescheids hoffen und damit ihrer Idee eines eigenen Windrades für den Eigenverbrauch näherkommen.
Doch nicht überall in Rheinland-Pfalz sind die Genehmigungen so klar. Im Landkreis Trier-Saarburg erlebt ein Ehepaar Schwierigkeiten beim Bau einer 24 Meter hohen Kleinwindanlage auf ihrem Grundstück. Hier hatte die Gemeinde zunächst die Zustimmung verweigert, da der Abstand zur Wohnbebauung nicht ausreichte. Das Verwaltungsgericht bestätigte zunächst diese Entscheidung, doch das Oberverwaltungsgericht hob das Urteil aufgrund von Fehlern im Flächennutzungsplan auf und ordnete eine erneute Prüfung des Falls an. Dies zeigt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen regional unterschiedlich interpretiert werden können, was zu Unsicherheiten bei den Antragsstellern führt. Der Ehemann des klagenden Paares berichtete, dass sie bereits seit 2019 auf ein Ergebnis warten.
Marktentwicklung und Innovationsmöglichkeiten
Die Diskussion um Kleinwindenergieanlagen kommt zu einer Zeit, in der der Trend zur Nutzung erneuerbarer Energien auch in anderen Bereichen sichtbare Fortschritte macht. Der Bundesverband WindEnergie hat beispielsweise eine umfassende Marktübersicht zu kleinen Windenergieanlagen veröffentlicht. Diese beinhaltet etwa 230 Datenblätter mit detaillierten Informationen zu den Geräten sowie Orientierungshilfen für Bauherren und Architekten. Dies könnte helfen, die Abläufe rund um Genehmigungen und Errichtung von Windenergieanlagen durch klare Informationen und Checklisten zu beschleunigen und zu erleichtern.
Insgesamt zeigt sich, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz eine positive Entwicklung für Eigentümer darstellt, die in der Energiewende aktiv mitwirken möchten. Die Abschaffung des Einspeisungszwangs könnte weitere Anreize für Privathaushalte schaffen, in die Kleinwindenergie zu investieren und somit einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu leisten. Auch wenn es noch einige Herausforderungen gibt, scheinen die Karten für Windenergie im privaten Bereich neu gemischt zu werden.