Karim Khan tritt als Chefankläger des IStGH zurück – Skandal wirbelt auf!

Karim Khan, Chefankläger des IStGH, tritt vorübergehend zurück wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe während einer laufenden Untersuchung.
Karim Khan, Chefankläger des IStGH, tritt vorübergehend zurück wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe während einer laufenden Untersuchung. (Symbolbild/NAG)

Den Haag, Niederlande - Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), hat angekündigt, dass er vorübergehend von seinem Amt zurücktritt. Dieser Schritt kommt im Angesicht einer Untersuchung zu mutmaßlichen sexuellen Übergriffen, die gegen ihn erhoben wurden. Eine Mitarbeiterin hat Khan beschuldigt, jedoch hat dieser die Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen. Er selbst habe auf eine umfassende Untersuchung gedrängt, bevor er sein Amt niedergelegt hat. Medienberichte vermuten außerdem einen direkten Zusammenhang zwischen den Vorwürfen gegen Khan und einem Haftbefehl gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu, der mutmaßliche Kriegsverbrechen im Gazastreifen zur Last gelegt werden, auf den Khan sich konzentrierte, nachdem die Missbrauchsvorwürfe eingegangen waren, wie kn-online.de berichtet.

Der Rücktritt von Khan hat in der internationalen Gemeinschaft für Aufmerksamkeit gesorgt. Der IStGH selbst, der 1998 gegründet wurde und seine Arbeit 2002 in Den Haag aufnahm, ist für die Verfolgung von Verbrechen gegen das Völkerrecht zuständig. Dies schließt Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Interessanterweise haben prominente Staaten wie die USA, Russland, China und Indien den Gerichtshof nicht anerkannt, und auch Israel gehört nicht zu den Mitgliedern. Seine Entscheidungen werden durch eine Vorverfahrenskammer überprüft, die die Berechtigung von Haftbefehlen abwägen muss.

Haftbefehle und mutmaßliche Verbrechen

Im Kontext der laufenden Untersuchungen hat der IStGH Haftbefehle gegen mehrere Personen beantragt, darunter Benjamin Netanjahu, Verteidigungsminister Yoav Gallant und hochrangige Führer der Hamas. Diese Anträge beziehen sich auf mutmaßliche Kriegsverbrechen, die im Zusammenhang mit einem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober sowie dem darauf folgenden Krieg im Gazastreifen stehen, wie srf.ch erläutert. Um Haftbefehle auszustellen, muss die Vorverfahrenskammer entscheiden, ob ein begründeter Verdacht vorliegt.

Der Internationale Strafgerichtshof, der als dauerhafter Gerichtshof geschaffen wurde, möchte die Mängel früherer ad-hoc-Gerichte überwinden. Der Gerichtshof hat keine eigene Polizei und ist auf die Kooperation der Mitgliedsstaaten angewiesen, um Festnahmen durchzuführen. Von insgesamt 124 Ländern, die das Römer Statut ratifiziert haben, in dessen Rahmen der Gerichtshof operiert, zählt auch die Schweiz zu den Unterstützern. Dennoch sieht sich der IStGH auch kritischen Stimmen gegenüber, die lange Verfahrensdauern und hohe Kosten anführen.

In 22 Jahren seiner Geschichte hat der IStGH nur vier Verurteilungen ausgesprochen, was Fragen zur Effektivität des Gerichtshofs aufwirft. Die erste dieser Verurteilungen betraf 2012 Thomas Lubanga aus dem Kongo. Die Komplexität der internationalen Justiz und die Herausforderungen bei der Verfolgung von internationalen Verbrechen bleiben weiterhin im Fokus der Debatte.

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Ort Den Haag, Niederlande
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