Mordprozess Schackendorf: Hohe Entschädigung für traumatisierten Sohn!

Im Mordfall Schackendorf fordert die Nebenklage hohe Entschädigungen für die Hinterbliebenen. Prozessdetails und Anklagepunkte im Fokus.

Im Mordfall Schackendorf fordert die Nebenklage hohe Entschädigungen für die Hinterbliebenen. Prozessdetails und Anklagepunkte im Fokus.
Im Mordfall Schackendorf fordert die Nebenklage hohe Entschädigungen für die Hinterbliebenen. Prozessdetails und Anklagepunkte im Fokus.

Mordprozess Schackendorf: Hohe Entschädigung für traumatisierten Sohn!

Ein tragischer Mordfall hat die Gemeinde Schackendorf erschüttert und landet nun im Gerichtssaal. Im aktuellen Prozess wird dem 51-jährigen Manuel A. vorgeworfen, am 16. November 2024 seine Ex-Partnerin Silke E. sowie deren neuen Lebensgefährten Roman B. mit einem Messer getötet zu haben. Der Fall wird derzeit am Landgericht Kiel verhandelt, und die Hinterbliebenen fordern hohe Entschädigungen für den schwerwiegenden Verlust. Laut LN Online stellt die Nebenklage für den 9-jährigen Sohn von Roman B. gleich mehrere finanzielle Forderungen.

Die Höhe der Ansprüche ist beträchtlich. So wird Unterhalt von monatlich 510 Euro bis zum 18. Geburtstag des Sohnes gefordert, zusätzlich zu Bestattungskosten und Hinterbliebenengeld. Insgesamt könnten die Ansprüche auf mindestens 150.000 Euro steigen, plus zukünftige Schäden. Diese Forderungen werden von Rechtsanwalt Thilo Zimmermann vorgebracht, der betont, dass der junge Bub stark unter dem Verlust seines Vaters leidet und psychologische Behandlung benötigt. Auch die finanzielle Situation des Angeklagten ist ungewiss; trotz mehrerer begonnener Ausbildungen hat er keine dauerhafte Anstellung gefunden und kämpft mit einer Privatinsolvenz.

Zwischenfall am Tatort

Einige Details aus der fraglichen Nacht sind besonders erschütternd. Der neue Lebensgefährte von Silke E., Roman B., berichtet, dass sie am Tatmorgen mit ihren Hunden das Haus verließen. Mangelnde Deeskalation und der direkte Übergriff des Angeklagten mit Faustschlägen, gefolgt von tödlichen Messerstichen, machten die Situation besonders dramatisch. Der 45-jährige Roman B. konnte noch den Notruf wählen, bevor er zu Boden ging. Die martialischen Handlungen des Angeklagten hinterließen viele Fragen und einen bleibenden Schock in der Gemeinde.

Im Prozess äußerte sich Manuel A. bislang nicht, allerdings offenbart sein Verhalten nach der Tat eine besorgniserregende Gefühlslage. Wie SHZ berichtet, machte er Suizidabsichten geltend und versuchte, in Negernbötel seinem Leben ein Ende zu setzen. Ein Ausdruck von Trauer und verzweifelter Hilflosigkeit, der in einem so schweren Fall nicht zu übersehen ist.

Der gerichtliche Prozess

Der Prozess wird weiterhin vor dem Landgericht Kiel geführt. Angeklagt ist Manuel A. wegen zweifachen Mordes, Heimtücke, häuslicher Gewalt sowie Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz. Ein großes Augenmerk liegt auf den Vernehmungen von Polizisten, die über die Aussagen des Angeklagten und der verstorbenen Opfer berichten. Die Fortsetzung des Verfahrens ist für den 16. Juli angesetzt, wobei das Urteil voraussichtlich im September fallen könnte.

Die betroffenen Hinterbliebenen und die gesamte Kommune verfolgen diesen Fall mit großer Anspannung. Die emotionalen und finanziellen Auswirkungen werden weit über das Gerichtsurteil hinausreichen. Die gesamte Situation zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, gewaltsame Konflikte rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.